Tariflohn oder gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro? Entscheide dich jetzt!
Der aktuelle Lohntarifvertrag läuft zum 31. Oktober 2015 aus. Ein Ergebnis ist nach dem unzureichenden Angebot der Arbeitgeberseite nicht in Sicht.
Mitglieder der IG BAU haben weiterhin Anspruch auf ihren Tariflohn!
Wer bis zum 31. Oktober 2015 (Ende der Laufzeit des Lohntarifvertrages) Mitglied geworden ist, ist auf der sicheren Seite.
Mitglied werden bis zum
31. Oktober 2015!
Der tarifliche Mindestlohn gilt noch bis zum 31. Dezember 2015 und entfällt danach. Für alle Nicht-Mitglieder der IG BAU gibt es dann ab 1. Januar 2016 nur noch den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €.
Die Beschäftigten werden von ihren Arbeitgebern vorsorglich genötigt, neue Arbeitsverträge zu unterschreiben. Hier ein Auszug aus einem aktuellen Arbeitsvertrag:
Das ist ein Skandal! Sauberkeit hat ihren Preis!
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